04.04.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Um die Vorrechte und Immunitäten von Mitarbeitern des europäischen, vor der Gründung stehenden Einheitlichen Patentgerichtes geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zum Abschluss der Zeugenvernehmung des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble aus
04.04.17 - Offene Fragen zum Freihandelsabkommen CETA
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland könne die Ratifikation durch den Bundespräsidenten erst nach Inkrafttreten des erforderlichen Vertragsgesetzes erfolgen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke. Wie es weiter heißt, ist die Prüfung, ob es sich bei dem Vertragsgesetz um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, noch nicht abgeschlossen.
04.04.17 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Um die Vorrechte und Immunitäten von Mitarbeitern des europäischen, vor der Gründung stehenden Einheitlichen Patentgerichtes geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bei dem Einheitlichen Patentgericht wird es sich, wie die Bundesregierung schreibt, um eine neue internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit handeln. Die daraus folgenden, dem Gericht und seinen Mitarbeitern (Richterinnen und Richtern, der Kanzlerin oder dem Kanzler, der Hilfskanzlerin oder dem Hilfskanzler sowie den Bediensteten) zukommenden Vorrechte und Befreiungen regelt ein "Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts". Mit dem Gesetz soll die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Protokoll festgestellt werden.
04.04.17 - Cum/Ex-Ausschuss zum Thema des steuerschädlichen Dividendenstrippings
Zum Abschluss der Zeugenvernehmung des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble aus. Der CDU-Politiker gab in der rund dreistündigen öffentlichen Sitzung zum Thema des steuerschädlichen Dividendenstrippings zu Protokoll, er sei wenige Monate nach seinem Amtsantritt mit dem Thema Cum/Ex - die bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag jahrelang angewendete Praxis, sich eine einmal abgeführter Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten zu lassen - befasst worden. Nach seinem Kenntnisstand habe die Regelung aus dem Jahr 2007 nicht ausgereicht, diese illegale Praxis zu beenden. Er habe sich in den ersten Monaten des Jahres 2010 intensiv damit beschäftigt und im Juli 2010 dann entschieden, das Verfahren der Kapitalertragsteuererstattung grundsätzlich neu regeln zu lassen.
04.04.17 - Dobrindt kritisiert die EU-Verordnung 715 von 2007, die Abschalteinrichtungen verbietet, aber Ausnahmen erlaubt - Die unklare Regelung sei ein "Scheunentor für Missbrauch"
Das Bundesverkehrsministerium weist Vorwürfe zurück, es habe nach Entdecken des VW-Skandals andere Hersteller geschont. "Die sind nicht freigesprochen worden", sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im Abgas-Untersuchungsausschuss. Es habe bei vielen Autos Zweifel gegeben, ob die verwendete Emissionsstrategie mit europäischen Regelungen vereinbar sei. Man habe Ihnen daher die "Aufgabe gegeben", ihre Fahrzeuge "in einen optimierten Zustand zu bringen". Die eingesetzte Untersuchungskommission hatte 53 Diesel-Modelle untersucht, um herauszufinden, ob auch andere Autoproduzenten wie VW unzulässige Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung verwenden. Die Kommission teilte die Autos dann in drei Gruppen ein. In Gruppe eins kamen Fahrzeuge, die keine Abschalteinrichtung nutzen oder deren Verwendung schlüssig erklären konnten. Gruppe drei umfasste die Autos aus dem VW-Konzern, die wegen der verbotenen Software umgerüstet werden sollten.
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