31.05.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Deutsche Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. stellt fest, dass in den Nachhaltigkeitsberichten deutscher Großunternehmen über die Einflussnahme auf politische Entscheidungen nur unzureichend berichtet wird
31.05.17 - Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen: Über Parteispenden und Lobbying wird geschwiegen
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. stellt fest, dass in den Nachhaltigkeitsberichten deutscher Großunternehmen über die Einflussnahme auf politische Entscheidungen nur unzureichend berichtet wird. Es wurden Berichte von 2016 untersucht, die entlang der Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wurden. Informationen über Lobbying sind wenig ausführlich und bleiben deutlich hinter dem – bereits niedrigen – Niveau früherer Berichte zurück. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland merkt dazu an: "Transparenz im politischen Bereich ist ein zentrales Thema jeder funktionierenden Gesellschaft. Daher sollte GRI eine Berichtspflicht über Parteispenden und Lobbying einführen."
31.05.17 - Vergabekammer stellt keine Fehler im Vergabeverfahren zum LKW-Mautsystem fest
Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag der AGES Road Charging Services GmbH & Co. KG (AGES), Langenfeld, zurückgewiesen. Der Nachprüfungsantrag richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, aufgrund derer das Unternehmen AGES nicht weiter am Bieterverfahren um das LKW-Mautsystem teilnehmen kann. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im September 2018 läuft der derzeitige Betreibervertrag für das deutsche LKW-Mautsystem aus. In einem mehrstufigen Verfahren sucht der Bund einen neuen Vertragspartner, der den Betrieb des Mautsystems ab 2018 übernehmen soll. Wir haben keine Fehler des Bundes im bisherigen Vergabeverfahren festgestellt. Der Bund durfte aufgrund der von ihm aufgestellten Kriterien das Unternehmen AGES vom weiteren Wettbewerb ausschließen."
31.05.17 - Unzumutbarkeit der Nutzung der Praxisräume als außerhäusliches Arbeitszimmer
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; dieses gilt allerdings dann nicht, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" (Satz 2). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. Februar 2017 III R 9/16 entschieden, dass bei einem Selbständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen zumutbaren "anderen Arbeitsplatz" darstellt. Im Urteilsfall war der als Logopäde selbständig tätige Kläger in zwei Praxen in angemieteten Räumen tätig, die weit überwiegend von seinen vier Angestellten genutzt wurden. Für Verwaltungsarbeiten nutzte er ein häusliches Arbeitszimmer. Das Finanzgericht (FG) gelangte aufgrund einer Würdigung der konkreten Umstände zu der Auffassung, dass eine Erledigung der Büroarbeiten in den Praxisräumen - auch außerhalb der Öffnungszeiten - nicht zumutbar sei, so dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer begrenzt (Höchstbetrag: 1.250 Euro) abzugsfähig seien.
31.05.17 -Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Der Deutsche Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme der Länder wird gegen die Herausnahme von Geldspielgeräten und von bestimmten Pferdewetten aus dem Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes protestiert. Eine Bereichsausnahme für die Aufsteller von Geldspielgeräten komme nicht in Betracht, da bei diesem Glücksspielsegment grundsätzlich von einem erhöhten Geldwäscherisiko ausgegangen werden müsse, heißt es in der Stellungnahme.
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