18.01.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat gegen Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea und Transo-Pharm wegen Beteiligung an einem Kartell in Bezug auf einen wichtigen pharmazeutischen Wirkstoff Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro verhängt.
Der digitale Euro geht in die nächste Phase der Vorbereitung. Die EU-Kommission begrüßt die entsprechende Entscheidung, die der EZB-Rat getroffen hat.



18.01.24 - Kartellvergleichsverfahren: EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Pharmaunternehmen
Die Europäische Kommission hat gegen Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea und Transo-Pharm wegen Beteiligung an einem Kartell in Bezug auf einen wichtigen pharmazeutischen Wirkstoff Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro verhängt. Gegen C2 PHARMA wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen die Kommission nach der Kronzeugenregelung von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Alle sechs Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu. Gegenstand des Kartells war N-Butylscopolaminiumbromid (im Folgenden "Butylscopolamin"). Butylscopolamin ist ein wichtiger Ausgangsstoff zur Herstellung des Arzneimittels Buscopan und entsprechender Generika, die gegen Bauchkrämpfe eingesetzt werden.

18.01.24 - Digitaler Euro: EZB startet Vorbereitungsphase
Der digitale Euro geht in die nächste Phase der Vorbereitung. Die EU-Kommission begrüßt die entsprechende Entscheidung, die der EZB-Rat getroffen hat. Seit Juli 2021 hatte die EZB zentrale Fragen der Gestaltung und Vorbereitung des digitalen Euro bearbeitet. In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 1. November 2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.

18.01.24 - Verbraucherschutz: EU-Kommission will Streitbeilegungsverfahren stärken
Die EU-Kommission will die Vorschriften für die außergerichtliche Streitbeilegung vereinfachen und modernisieren. So soll der Anwendungsbereich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit irreführender Werbung, dem Zugang zu Diensten und ungerechtfertigtem Geoblocking erweitert werden. Der Kommissionsvorschlag sieht zudem eine bessere Hilfestellung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Europäischen Verbraucherzentren vor. Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission für Werte und Transparenz, sagte: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das Gefühl haben, dass ihnen geholfen wird. Nur weniger als zwei Drittel von ihnen werden bei Problemen tätig. Oft sind sie der Meinung, dass Streitbeilegungsverfahren zu langwierig sind und ihr Problem ohnehin nicht lösen können. Wir wollen die Verfahren beschleunigen und die Unternehmen dazu verpflichten, innerhalb von 20 Tagen auf Anträge zur Einschaltung eines Mediators oder einer Schiedsstelle zu antworten. Diese Initiative wird das Vertrauen der Verbraucher in die wachsenden digitalen Märkte in Europa stärken. Zugleich wird der Aufwand für die Unternehmen verringert, da die Informationspflicht entfällt."


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