322 Mio. Kosten für Vorratsdatenspeicherung


Kommentar zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin: Vorratsdatenspeicherung ohne Kostenerstattung ist nicht zumutbar
eco sagt: Bundesregierung müsse es wie Großbritannien machen und den Unternehmen die Kosten für Anschaffung und Betrieb der teuren Speichertechnik in vollem Umfang erstatten


Vorratsdatenspeicherung immens teuer:
Vorratsdatenspeicherung immens teuer: Anschaffungskosten für Storage-Hard- und Software werden auf insgesamt 322 Mio Euro geschätzt. Bild: EMC

(24.10.08) - Das Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss der 27. Kammer vom 17. Oktober 2008 - VG 27 A 232.08) hat ein TK-Unternehmen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Der Grund ist, dass das klagende Unternehmen sonst auf seinen Kosten auch dann sitzen bleiben würde, wenn das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Verpflichtung auf eigene Kosten Überwachungstechnik anzuschaffen und zu betreiben, überhaupt angemessen ist. Die Klägerin soll laut Gesetz speichern, obwohl sie angesichts ihres Kundenkreises (in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder) kaum mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden rechnen kann.

Dazu sagte Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco:
"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein kostspieliger Irrweg, dessen möglicher Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht - zumal Terroristen und Schwerkriminelle, gegen die sich die Maßnahme in erster Linie wenden soll, die Speicherung umgehen können. Nun aber droht das gesamte Projekt ganz konkret an der fehlenden Bereitschaft zur Kostenübernahme juristisch zu scheitern. Wenn die Bundesregierung gegen alle Kritik an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will, dann muss sie es so machen wie Großbritannien und den Unternehmen die Kosten für Anschaffung und Betrieb der teuren Speichertechnik in vollem Umfang erstatten."

eco schätzt, dass die Vorratsdatenspeicherung allein im Internetbereich Kosten für die Anschaffung Hard- und Software von mindestens 322 Mio. Euro verursacht. (eco: ra)

Lesen Sie mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten?
DAFTA: Vorratsspeicherung und der Online-Zugriff
Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform
Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung und Bundesrat
Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung
Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung

Artverwandte Themen

Zum Thema "Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt" lesen Sie auch:
Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Abkehr von ausufernder Präventionspolitik

Lesen Sie auch zumThema Telekommunikationsüberwachung:
Überwachung der Telekommunikation
Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Handy als tragbare "Wanze"
Schäubles Visionen Gegenstand im Innenausschuss
USA spioniert Mailverkehr aus

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung - Das Urteil im Wortlaut: siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Mehr zum Online-Durchsuchungsurteil aus Karlsruhe:
Online-Razzia: Behörden säen Klima der Angst
Justizministerin Merk riskiert Verfassungsbruch
Heimliche Online-Durchsuchungen durchführbar?
BVerfG kippt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung
BVerfG-Urteil: Hohe Hürde für Online-Durchsuchung
Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich
Schäuble schürt bewusst ein Klima der Angst

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung stark umstritten
Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel
LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung
Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking
Schutz sensibler persönlicher Daten
Datenschutz und Online-Durchsuchungen
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz
Anti-Terror contra Datenschutz
Bundestrojaner schadet Made in Germany
Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen