17.04.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine der wesentlichen Aufgaben des Managements im Zusammenhang mit Compliance besteht darin, dafür zu sorgen, dass gesetzliche und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden
Die Deutsche Bundesregierung steht Kapitalverkehrskontrollen grundsätzlich skeptisch gegenüber



17.04.13 - Maximale Nachvollziehbarkeit: Sicherheits- und Monitoring-Lösung erfasst Aktivitäten und Veränderungen in Echtzeit
NetIQ bietet mit "Change Guardian 4.0" ab sofort eine neue, leistungsstarke Lösung für ein übergreifendes Change- und Activity-Monitoring. Dank seiner intelligenten Alarmierungsfunktion bei unautorisiertem Zugriff sowie bei Veränderungen an kritischen Dateien, Systemen oder Anwendungen, identifiziert Change Guardian 4.0 potenzielle Bedrohungen in Echtzeit und ermöglicht damit umgehende Gegenmaßnahmen. In den meisten Unternehmen ist die SIEM-Technologie (Security Information and Event Management) ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsinfrastruktur.

17.04.13 - Erfüllung von Compliance-Anforderungen im Forderungsmanagement durch IT-Systeme
Eine der wesentlichen Aufgaben des Managements im Zusammenhang mit Compliance besteht darin, dafür zu sorgen, dass gesetzliche und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden. Dazu gehört es insbesondere Risiken, die für das Unternehmen existenzgefährdend sein können, zu identifizieren, diese angemessen zu bewerten und zu steuern. Der sorgfältige Umgang mit Risiken im Kundenportfolio liefert damit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität des Gesamtunternehmens, denn Forderungen gegenüber Kunden machen oft bis zu 60 Prozent der Bilanzsumme aus.

17.04.13 - Basel III-Compliance: Die Eigenkapitalvorschriften nach Basel III schreiben vor, dass Kreditinstitute für Unternehmenskredite zukünftig mehr und besseres Eigenkapital zur Absicherung eines Kreditausfalls zurücklegen müssen
Die G20 einigten sich nach der globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008 auf eine strengere Regulierung der Kreditinstitute. Ein Schritt hierzu ist das Konzept Basel III, das zum Ziel hat, das grundsätzlich leistungsfähige Finanzsystem zu verbessern, um das Risiko neuer Krisen zu begrenzen. Auch soll der Steuerzahler vor den Folgen von Bankenkrisen geschützt werden. Darauf weist Imap jetzt hin.

17.04.13 - SEPA-Compliance: Mit der App zum Projektfahrplan - Unternehmen müssen sich beim Thema SEPA beeilen
Am 1. Februar 2014 treten die Richtlinien der Single Euro Payments Area (SEPA) in Kraft. Die Standardisierung von Überweisungen und Lastschriften in den 32 beteiligten europäischen Ländern verspricht eine schnellere, günstigere und einfachere Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Doch die Zeit drängt: Bis zum Stichtag müssen Unternehmen ihre internen Prozesse richtlinienkonform gestalten, sonst drohen verspätete Zahlungen und zusätzliche Kosten. Der IT-Lösungsanbieter GFT Technologies AG hat eine App entwickelt, die Unternehmen den Handlungsbedarf zum Thema SEPA aufzeigt. "Anhand weniger Fragen zu Kundenstamm, Leistungsangebot und Zahlungsverkehr erhalten die Nutzer eine Einschätzung ihrer Situation", sagte Michael Budde, Consultant und SEPA-Experte bei GFT. "Auf dieser Basis definieren wir mit unseren Kunden einen individuellen SEPA-Fahrplan."

17.04.13 - Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz muss es ein finanziell hinreichend ausgestattetes Altersversorgungssystem geben
"Bericht und Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts" liegen als Unterrichtung durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vor. Die Kommission war vom Ältestenrat des Bundestages am 24. November 2011 eingesetzt worden und sollte "Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten" vorlegen.

17.04.13 - Bundesregierung stellt fest: Kapitalverkehrskontrollen in der EU sind generell verboten
Die Deutsche Bundesregierung steht Kapitalverkehrskontrollen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Dies schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Anpassungsprogrammen, Rezession und sozialer Notlage in Griechenland. Zwar will sich die Regierung nicht dazu äußern, wie sich die Lage in Griechenland bei frühzeitigem Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen entwickelt hätte, weist aber auf die sehr engen rechtlichen Grenzen für solche Kontrollen in der EU hin: "Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EU sowie im Verhältnis zu Drittstaaten sind nach den europäischen Verträgen im Interesse des Gemeinsamen Binnenmarktes grundsätzlich verboten. Innerhalb der EU sind Ausnahmen hiervon, das heißt Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar."


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