24.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der BvD e.V. hält die geplante rechtliche Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten für überfällig
Die Gefahr von Datenbetrug im Internet liegt im Ranking der wachsenden Gefahren direkt hinter Pflegebedürftigkeit im Alter und Altersarmut auf dem dritten Platz



24.09.14 - BvD: Ja zur Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten, aber auch deutlich Ja für mehr Befugnisse
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hält die geplante rechtliche Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten für überfällig und schließt sich ausdrücklich der Forderung von Frau Voßhoff nach mehr Befugnissen des/der Bundesdatenschutzbeauftragten an. Die gesetzliche Änderung im Bundesdatenschutzgesetz, die der oder dem Bundesdatenschutzbeauftragten die völlige Unabhängigkeit gegenüber der Bundesregierung sicherstellt, ist ein richtiger und notwendiger Schritt und wird vom BvD unterstützt.
Allerdings ist dieser Schritt nur eine Richtigstellung eines Fehlers im System: Die Bundesregierung wird an dieser Stelle nicht auf eigene Initiative tätig oder gar im Rahmen einer innovativen digitalen Agenda, sondern kommt nur einer gerichtlichen Verurteilung nach. Ein Innovationssprung in Sachen Datenschutz ist damit nicht verbunden. Der Schritt war längst überfällig.
Aus Sicht des BvD sind vielmehr Veränderungen in den Kontrollstrukturen erforderlich. Die (neue) Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten kann zwar sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörde ein Defizit unbeeinflusst benennt, dagegen wirksam vorgehen kann sie damit jedoch nicht. Hier sieht der BvD noch Nachholbedarf: Während die Landesdatenschutzbeauftragten mit Bußgeldern gegen unrechtmäßige Datenverarbeitungen von Unternehmen eigenständig vorgehen können, kann die Bundesdatenschutzbeauftragte dies derzeit nicht. Auswirkungen hat dies z.B. auf Telekommunikationsfirmen, die unter der Kontrolle der Bundesdatenschutzbeauftragten stehen.

24.09.14 - Europaministerin Dr. Beate Merk für Erhalt der exklusiven fränkischen Bocksbeutelflasche
Europaministerin Dr. Beate Merk plädiert anlässlich der Sitzung des Ausschuss für die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Kommission für die Beibehaltung des Bockbeutels als geschützte Flaschenform innerhalb der EU.
"Die Exklusivität unserer traditionellen fränkischen Bocksbeutelflasche muss erhalten bleiben. Darum muss Bayern gemeinsam mit den anderen betroffenen Weinbauregionen Europas die übrigen Mitgliedstaaten von der Wichtigkeit der geltenden Regelung überzeugen. Knapp dreihundert Jahre steht der Bocksbeutel für fränkischen Spitzenwein. Er ist ein einzigartiges Markenzeichen, das weit über Franken und Bayern hinaus Weinbautradition und hohe Weinqualität verkörpert. Unsere fränkischen Winzer können zu Recht stolz auf ihre Spitzenweine in der unverwechselbaren Bocksbeutelflasche sein", betonte Ministerin Merk. "Dies soll und muss auch in Zukunft so bleiben."

24.09.14 - Angst vor Cyber-Kriminalität wächst stärker als Sorge um Leib und Leben
91 Prozent der Deutschen gehen davon aus, dass Datenbetrug, Datenmissbrauch durch Unternehmen, die Verbreitung von Computerviren und Datenmissbrauch durch andere Nutzer in sozialen Netzwerken in den nächsten Jahren zunehmen werden. Dies ist ein Ergebnis einer durch die Telekom beauftragten Allensbach-Umfrage. Während die Sorge um den Arbeitsplatz, Altersarmut oder Terroranschlägen gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist, verzeichnet die Angst vor Cyber-Gefahren einen deutlichen Anstieg um 11 Prozent.
Die Gefahr von Datenbetrug im Internet liegt im Ranking der wachsenden Gefahren direkt hinter Pflegebedürftigkeit im Alter und Altersarmut auf dem dritten Platz. Eine deutliche Zunahme verzeichnet auch die Befürchtung, Opfer von Überwachung und Datenspionage durch andere Staaten zu werden.

24.09.14 - EU-Kommission lehnt "Stop TTIP" ab: "Entscheidung nach Gutsherren-Manier", sagt die Piratenpartei
Zur Entscheidung der EU-Kommission, die Initiative "Stop TTIP" als Europäische Bürgerinitiative (EBI) abzulehnen, erklärt Bruno Kramm, TTIP Beauftragter der Piratenpartei:
"Die EU-Kommission wird wieder einmal ihrem Ruf gerecht, nach Gutsherrenmanier über die 500 Millionen Menschen in der EU zu bestimmen. Die Begründung der Kommission, sie könne dem EU-Rat nur vorschlagen einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber, einen Rechtsakt nicht zu erlassen, ist hanebüchen und zeigt die Kaltschnäuzigkeit der Kommission gegenüber den weit verbreiteten Sorgen der Menschen in Europa. Und sie zeigt uns auch, dass die EU-Kommission drauf und dran ist, TTIP mit aller Gewalt auch gegen den Willen der Bürger durchzusetzen. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht den Sorgen der Menschen Rechnung zu tragen und TTIP und CETA zu verhindern..."

24.09.14 - Drogeriekette Anton Schlecker: Nachweispflichten gegenüber offiziellen Stellen werden auch nach Insolvenz erfüllt
Bei der Abwicklung eines insolventen Unternehmens stehen für den Insolvenzverwalter unter anderem die umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Insolvenzgericht, Finanzamt und Rentenkasse stark im Fokus. Durch ein effizientes Datenbankarchivierungsprojekt können die Informationen aus der Firmenverwaltung der insolventen Drogeriekette Schlecker künftig auch dauerhaft für diese Stellen bereitgestellt werden. Die CSP IT-Business GmbH unterstützt bei dieser Aufgabe die Insolvenzverwalter Schneider, Geiwitz & Partner und die Anton Schlecker e.K.i.l. seit Herbst 2013.


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