20.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit dem Code of Conduct hat sich die deutsche Versicherungswirtschaft im September 2012 eigene "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten" gegeben
Das neue Elektronikgerätegesetz soll die Umwelt schonen und der Rohstoffknappheit vorbeugen. Doch bevor ein gebrauchtes Gerät zurück an den Handel geht, müssen alle sensiblen Daten vollständig entfernt werden
20.04.15 - Bundeskartellamt gibt den Erwerb des Geschäftsbereichs Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim durch GoodMills Deutschland frei
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg, den Geschäftsbereich Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim von der PMG Premium Mühlen Gruppe GmbH & Co. KG, Neuss, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "GoodMills Deutschland wird zwar durch das Zusammenschlussvorhaben seine Marktposition in Südwestdeutschland bei der Herstellung und dem Vertrieb von Hartweizenmahlprodukten stärken. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs ist damit aber nicht verbunden, da GoodMills Deutschland auch weiterhin wesentlichem Wettbewerb durch andere inländische und ausländische Anbieter ausgesetzt sein wird."
20.04.15 - Datenschutz-Umsetzung in Versicherungsunternehmen: "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten"
Mit dem Code of Conduct hat sich die deutsche Versicherungswirtschaft im September 2012 eigene "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten" gegeben. Bei der Umsetzung der Vorgaben gilt es vielfach Abhängigkeiten zu analysieren und Geschäftserfordernisse zu bewerten. Die Komplexität und die Dynamik des Themas wurden zu Beginn jedoch häufig unterschätzt. Die canacoon GmbH als unabhängiges Beratungshaus im Bereich Datenschutz und Sicherheit mit besonderer Expertise in den Fachgebieten Recht sowie BI (Business Intelligence) und Big Data hat jetzt, gut zwei Jahre nach Erscheinen, anhand von eigenen Projekten mit verschiedenen Versicherungen und Erfahrungsberichten anderer Marktteilnehmer einen Leitfaden entwickelt, der von den Aufgaben der Vorstudie bis zu Umsetzungsempfehlungen reicht.
20.04.15 - Zurückgegebene Elektrogeräte dürfen keine sensiblen Informationen enthalten
Das neue Elektronikgerätegesetz soll die Umwelt schonen und der Rohstoffknappheit vorbeugen. Doch bevor ein gebrauchtes Gerät zurück an den Handel geht, müssen alle sensiblen Daten vollständig entfernt werden. Ein einfaches Löschen reicht dafür nicht aus. Die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Elektronikgerätegesetzes verpflichtet den Handel zur Rücknahme von Altgeräten beim Neukauf. Das Gesetz soll einerseits verhindern, dass Elektroschrott im Hausmüll landet, andererseits sollen die wertvollen und knappen Rohstoffe in den Geräten besser recycelt werden. Zu Elektrogeräten gehören insbesondere auch Computer, Notebooks, Smartphones sowie weitere Hardware, die sensible Informationen enthalten können.
20.04.15 - Mindestlohn – Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert Rechtssicherheit
Viele Regelungen zum Mindestlohn sind unklar oder auslegungsbedürftig. Hiervon sind Steuerberater betroffen, da sie im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung erste Ansprechpartner für ihre Mandanten sind. Die Tatsache, dass das Mindestlohngesetz Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsbuchführung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge hat, diese Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz aber nicht geregelt werden, führt derzeit zu großer Rechtsunsicherheit. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.
20.04.15 - Prüfungsplanung in Immobilienunternehmen – ein branchenspezifisches Audit Universe-Modell
Im Rahmen der Aufstellung des Prüfungsplans der Internen Revision ist es notwendig, zuerst die Prüfungslandkarte ("Audit Universe") zu entwickeln bzw. zu aktualisieren. Die Prüfungslandkarte sollte eine Zusammenstellung aller möglichen Prüfungsfelder sein, also das gesamte Unternehmen vollständig und frei von Redundanzen abbilden. Der vorliegende Beitrag zeigt ein Modell auf, wie eine Prüfungslandkarte aufbauend auf den Geschäftsprozessen eines Immobilienunternehmens ausgestaltet werden kann. Aus dieser können dann unter Berücksichtigung des Risikopotenzials der einzelnen Prüffelder konkrete Prüfungsthemen abgeleitet werden.
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