27.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Jahr 2016 treten eine Reihe von Änderungen im Digitalbereich in Kraft: Sie sind für Verbraucher, Unternehmen oder auch die Verwaltung von Bedeutung
Seit Gründung der BfDI im Jahr 1978 war die Behörde beim Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichtet, die Beschäftigten der Dienststelle waren solche des BMI



27.01.16 - Neue Abgaben auf Smartphones und Tablet Computer - Verbraucher können Elektrogeräte künftig kostenlos bei Händlern abgeben
Im Jahr 2016 treten eine Reihe von Änderungen im Digitalbereich in Kraft. Sie sind für Verbraucher, Unternehmen oder auch die Verwaltung von Bedeutung. Bitkom nennt die wichtigsten Neuerungen. Roaming-Gebühren sinken weiter: Im laufenden Jahr werden die Roaming-Gebühren für Handy-Gespräche und Datenübertragungen im europäischen Ausland weiter gesenkt, bevor sie nach dem Beschluss der EU-Kommission am 15. Juni 2017 endgültig abgeschafft werden. Demnach darf der Aufschlag auf den Inlandstarif höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für SMS und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen betragen. Die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen darf folgende Höchstbeträge nicht überschreiten: 19 Cent pro Minute für Anrufe, 6 Cent für eine SMS und 20 Cent je Megabyte Datenvolumen – zuzüglich Mehrwertsteuer. Die neuen Roaming-Gebühren gelten ab dem 30. April 2016.

27.01.16 - Die BfDI jetzt als eigenständige oberste Bundesbehörde
Seit Gründung der BfDI im Jahr 1978 war die Behörde beim Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichtet, die Beschäftigten der Dienststelle waren solche des BMI. Die BfDI unterlag zudem der Rechtsaufsicht der Deutschen Bundesregierung und der Dienstaufsicht des BMI. Weder die bisherige Aufsicht noch die Einrichtung beim BMI wurden den europarechtlichen Anforderungen gerecht: Das geltende Europäische Datenschutzrecht verlangt die Einrichtung "völlig unabhängiger" Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. Der europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen präzisiert, was darunter zu verstehen ist. Demnach müssen die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben ohne jede äußere Einflussnahme wahrnehmen können. Sie müssen bereits dem Anschein einer Einflussnahme entzogen sein, die ihre Entscheidungen steuern könnte. Mit diesen strengen Anforderungen war weder eine Rechts- oder Dienstaufsicht durch die Exekutive noch die Einrichtung bei einer Stelle der Exekutive vereinbar.

27.01.16 - Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 21/14 – Königshof), dass der Betreiber eines Hotels der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen muss, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können. Die Klägerin ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Außerdem führt die Klägerin das Inkasso für Ansprüche anderer Verwertungsgesellschaften durch. Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die ihnen von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche wahr.

27.01.16 - Finanzmarktnovellierung: Das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" soll bis zum 3. Juli 2016 in Kraft treten
Die Deutsche Bundesregierung will die Rechte und den Schutz von privaten Kleinanlegern stärken. Das geht aus dem Entwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht die Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen in deutsches Recht vor. Der europäische Gesetzgeber hatte diese Vorschriften infolge der Finanzkrise erlassen, um die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" soll bis zum 3. Juli 2016 in Kraft treten.


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