Einigung beim BKA-Gesetz wird kritisiert


Verband der deutschen Internetwirtschaft zur politischen Einigung über das BKA-Gesetz: Konkrete Gefahr, dass die Akzeptanz von eGovernment generell sinkt
Kosmetik der Koalition ändert nichts an der Gefährlichkeit der Online-Durchsuchung


(07.11.08) - Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich auf geringfügige Änderungen am Entwurf für das BKA-Gesetz geeinigt. Diese sind aus Sicht der Internetwirtschaft jedoch allenfalls Kosmetik, insbesondere was die umstrittene Ermächtigung zur Online-Durchsuchung betrifft. Die Umsetzung der Online-Durchsuchung setzt nach wie vor auf "Spähangriffe" eines "Bundestrojaners", also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer durchführen, um zum Beispiel Daten auszuspähen oder die Kontrolle über fremde Rechner zu erlangen. Jedes der möglichen technischen Verfahren zur Online-Durchsuchung ist deshalb mit enormen Risiken behaftet.

Dazu Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. erklärte:

"Das Vertrauen der Nutzer in Online-Anwendungen aller Behörden wird stark beeinträchtigt, wenn solche Anwendungen für die Infektion mit dem Bundestrojaner eingesetzt werden. Umfragen belegen, dass die Skepsis der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlichen Daten-Begehrlichkeiten dramatisch angewachsen ist. Ich sehe daher die konkrete Gefahr, dass die Akzeptanz von eGovernment generell sinkt.

Und nicht nur das: Wenn der Staat vorhandene Sicherheitslücken nutzt, um die Überwachungssoftware einzuschleusen, dann setzt er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim zu halten und damit normale Internetnutzer zu gefährden.

Würde sich die Online-Durchsuchung gegen den Provider eines Verdächtigen richten, dann hätte auch der Provider einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten, mit gravierenden Folgen für ihn und seine Kunden.

Denn Sicherheit und Vertrauen in die Nutzung von Internet-Dienstleistungen sind unverzichtbar, für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche und aller anderen Branchen, die von der Nutzung der Informationstechnik abhängen. Eine Online-Durchsuchung von Rechenzentren der Provider darf auf keinen Fall erlaubt werden. Sie wird auch nicht gebraucht, denn die Provider arbeiten konstruktiv mit den Behörden zusammen."

Nach Auffassung von eco stehen die Risiken wie auch der technische und finanzielle Aufwand von Online-Durchsuchungen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem möglichen Nutzen. (eco: ra)

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung - Das Urteil im Wortlaut: siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

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