Entschädigung für TK-Überwachung unbefriedigend


Verband der deutschen Internetwirtschaft tadelt: "Trotz Krise: Internetwirtschaft wird vom Staat zusätzlich mit 332 Millionen Euro belastet"
Vorgesehen ist eine pauschalenbasierte Entschädigungsregelung, die ausschließlich für Abfragen der Behörden greift - eco kritisiert diese als unzureichend


(08.12.08) - Die fast neun Monate nach einer Experten-Anhörung gestern erzielte Einigung im Rechtsausschuss des Bundestages über ein Gesetz zur Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Inanspruchnahme im Rahmen der Strafverfolgung ist nach Ansicht des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. mehr als unbefriedigend. Im Ergebnis wurde von den Ratschlägen der Experten nichts umgesetzt, sondern der Regierungsentwurf unverändert belassen.

Dazu sagte Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco:

"Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wird die Internetwirtschaft mit Kosten von 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet - eine rein staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine Entschädigung geben soll. Und das, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand hat."

Vorgesehen ist eine pauschalenbasierte Entschädigungsregelung, die ausschließlich für Abfragen der Behörden greift. eco kritisiert diese als unzureichend: Weder deckt die Höhe der vorgesehenen Pauschalen für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden die den Unternehmen tatsächlich entstehenden Personalkosten ab, noch ist das Problem berücksichtigt, dass viele Unternehmen teure Technik vorhalten müssen, obwohl sie nur eine sehr geringe Zahl oder gar keine Anfragen erhalten.

"Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig. Bei der Bereitstellung von E-Mail werden etwa zwei Drittel der E-Mail Dienste von Anbietern angeboten, die bis zu 1000 Kunden haben. Diese Unternehmen bekommen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und kämen damit kaum in den Genuss der neuen Entschädigungsregelung, obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", bemerkte Michael Rotert.

In Großbritannien werden die Kosten durch die Vorratsdatenspeicherung in vollem Umfang entschädigt. Dort werden auch nur die größten Provider zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. (eco: ra)

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