06.08.12 - Compliance- & Governance-Telegramm


Entwurf des Jahressteuergesetzes, dass in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführte Vereinigungen automatisch ihre Gemeinnützigkeit und damit verbundene steuerliche Vorteile verlieren
Der öffentliche Sektor, Finanzinstitute und Unternehmen verschiedener Branchen sehen sich zunehmend durch das Anwachsen der internationalen Kriminalität in immer neuen Formen und durch Cyber-Verbrechen bedroht



06.08.12 - Sicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten,Engpässe vermeiden
Frachtsendungen müssen vor ihrer Verladung in ein Flugzeug kontrolliert werden, um Manipulationen auszuschließen. Fracht, die nicht von einem bekannten Versender komme, sei von einem "reglementierten Beauftragten" zu kontrollieren, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Reglementierte Beauftragte seien behördlich zugelassene Stellen wie Spediteure oder Luftfahrtunternehmen.

06.08.12 - Versagung der Steuerbefreiung: Förderung extremistischer Inhalte nicht steuerbegünstigt
Die Förderung extremistischer Inhalte ist bereits heute nach geltender Rechtslage nicht gemeinnützig. Dies habe auch schon vor Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenordnung (AO) im Jahre 2008 gegolten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Entwurf des Jahressteuergesetzes. Es sieht vor, dass in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführte Vereinigungen automatisch ihre Gemeinnützigkeit und damit verbundene steuerliche Vorteile verlieren. "Die Finanzämter sind angewiesen, Körperschaften, die derartige Ziele nach ihrer Satzung oder tatsächlichen Geschäftsführung verfolgen, nicht als gemeinnützig zu behandeln", schreibt die Bundesregierung zur derzeitigen Rechtslage.

06.08.12 - Emissionshandel: Europäische Kommission bereitet Änderung des Zeitplans für die Versteigerung von Emissionszertifikaten vor
Mitte April hat die Europäische Kommission die Überarbeitung des Zeitplans für Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) eingeleitet. Jetzt schlägt sie einen Beschluss zur Klarstellung der den Zeitplan für die Versteigerung von Emissionszertifikaten betreffenden Bestimmungen der EU-EHS-Richtlinie vor.

06.08.12 - Europäische Kommission genehmigt unter Auflagen eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 31 Mio. EUR für FagorBrandt
Die Europäische Kommission hat unter Auflagen eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 31 Mio. EUR zugunsten des französischen Haushaltsgeräte-Konzerns FagorBrandt genehmigt. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union die Entscheidung, mit der 2008 die Beihilfe genehmigt worden war, für nichtig erklärt hatte, überprüfte die Kommission den Fall erneut, um dem Urteil Rechnung zu tragen, und gab strengere Bedingungen für die Beihilfegenehmigung vor. Zum einen wurde FagorBrandt für weitere drei Jahre (bis Ende 2016) verboten, die Geräte der Marke Vedette zu vermarkten. Zum anderen muss FagorBrandt ihren Beitrag zu den Kosten der Umstrukturierung erhöhen, um den kumulierten Auswirkungen einer früheren staatlichen Beihilfe Rechnung zu tragen. Werden diese beiden Vorgaben beachtet, so erfüllt die Beihilfe die Kriterien der Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Sie beeinträchtigt somit den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes nicht in einer Weise, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

06.08.12 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Umstrukturierungsbeihilfe für Nord/LB
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die der deutschen Landesbank Nord/LB gewährte Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von rund 3,3 Mrd. EUR zur Deckung ihrer Kapitalanforderungen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Sie kam zu dem Schluss, dass der von Deutschland übermittelte Umstrukturierungsplan die Rentabilität der Bank gewährleistet, dass die staatlichen Behörden, die die Beihilfe gewährten, eine angemessene Vergütung erhalten und dass die Bank die staatliche Unterstützung in den nächsten Jahren zur Stärkung ihrer Kapitalausstattung einsetzt, indem sie den Anteilseignern keine Dividenden zahlt und keine Unternehmenskäufe tätigt.

06.08.12 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Umstrukturierungsplan der BayernLB unter der Bedingung, dass diese 5 Mrd. EUR an staatlichen Beihilfen zurückzahlt
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage von Zusagen Deutschlands zur grundlegenden Umstrukturierung der BayernLB Umstrukturierungsbeihilfen für die BayernLB in Form einer Kapitalzuführung von 10 Mrd. EUR, eines Risikoschirms von 4,8 Mrd. EUR und in Form von Liquiditätsgarantien nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission knüpfte die Genehmigung jedoch an die Bedingung, dass die BayernLB in den nächsten sieben Jahren staatliche Beihilfen in Höhe von 5 Mrd. EUR zurückzahlt. Die Kommission kam nach der beihilferechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Bank mit Hilfe des Umstrukturierungsplans ihre Rentabilität wiedererlangen wird, ohne dass sie kontinuierlich auf staatliche Beihilfen angewiesen sein wird. Der Umstrukturierungsplan sieht eine ausreichende Beteiligung der Anteilseigner an den Umstrukturierungskosten vor und stellt sicher, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt sind.

06.08.12 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des Flugzeugausrüsters Goodrich durch den Konkurrenten United Technologies unter Auflagen
Im Einklang mit der EU-Fusionskontrollverordnung hat die Europäische Kommission nach eingehender Prüfung die geplante Übernahme der Goodrich Corporation durch die United Technologies Corporation (UTC) (vgl. IP/12/308) genehmigt. Die beiden weltweit tätigen US-Unternehmen produzieren und verkaufen Luftfahrtausrüstung. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass Goodrich die Sparten AC-Generatoren und Steuerungssysteme für Kleinmotoren aufgibt. Eine weitere Bedingung ist, dass Rolls Royce eine Option auf die Übernahme des Goodrich-FuE-Projekts zu Treibstoffdüsen für Magerverbrennungssysteme erhält.

06.08.12 - Software bietet Schutz vor Betrug und Zahlungsausfällen, Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien und Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit
Der öffentliche Sektor, Finanzinstitute und Unternehmen verschiedener Branchen sehen sich zunehmend durch das Anwachsen der internationalen Kriminalität in immer neuen Formen und durch Cyber-Verbrechen bedroht. SAS bringt nun mit ihrer neuen "SAS Security Intelligence"-Plattform ein wirksames Instrument zum Schutz vor Betrug und Zahlungsausfällen, Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien und Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit auf den Markt. Damit können Unternehmen ebenso wie öffentliche Institutionen ihre Strategien und Maßnahmen zu Sicherheit und Betrugsbekämpfung effizient konsolidieren.


Meldungen vom Vortag

03.08.12 - Softwarelösung zum Managen von Interessenkonflikte bietet lückenlose, revisionssichere Dokumentation aller Vorgänge

03.08.12 - Unterschriften auf Tablet-PCs sind rechtswirksam - mit nur wenigen Ausnahmen

03.08.12 - Compliance beim elektronischen Rechnungsversand: Tipps zum Umgang mit elektronischen Rechnungen

03.08.12 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission fordert zur Stellungnahme zu den Vorschriften für geringe Beihilfebeträge (De-minimis-Verordnung) auf

03.08.12 - Europäische Kommission leitet Konsultation zum künftigen Rahmen für Investmentfonds ein

03.08.12 - Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Lundbeck und anderen Mitteilung der Beschwerdepunkte wegen Behinderung des Markteintritts von generischen Antidepressiva

03.08.12 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt spanische Rekapitalisierungsregelung für Kreditinstitute

03.08.12 - Libor-Skandal: Europäische Kommission schlägt EU-weite Maßnahme zur Bekämpfung von Zinsmanipulationen vor


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen