04.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Société Générale Gruppe hat die Management- und Technologieberatung BearingPoint beauftragt, eine Lösung für die neuen US-Steuermelderichtlinien gemäß den FATCA-Vorgaben bereitzustellen
Studie untersuchte 70 große abgeschlossen Transaktionen von US- und britischen Käufern zwischen 2007 und 2011


04.03.14 - Bitkom: Bundesnetzagentur setze auf einen Verordnungsentwurf, der zwar vielfältige Anregungen aus der Selbstverpflichtung aufgreife, in entscheidenden Punkten aber hinter sie zurückfalle
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Initiative der deutschen Telekommunikationsbranche zur Steigerung der Endkundentransparenz im Breitbandmarkt nicht zu unterstützen, stößt beim Hightech-Verband Bitkom und beim Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) auf Unverständnis. Die geplante Selbstverpflichtung hätte aus Bitkom-Sicht ein im europäischen Vergleich einmaliges Transparenzniveau für die Verbraucher bei breitbandigen Internetzugängen geschaffen. "Die Ablehnung ist vor allem deshalb überraschend, weil die Bundesnetzagentur die deutschen Netzbetreiber noch im Mai 2013 ersucht hat, die Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erhöhen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Die Branche hat eine Selbstregulierung in bisher nicht dagewesenem Umfang angeboten." Der Geschäftsführer des SRIW, Patrick von Braunmühl, sagte: "Die Ablehnung des Branchenangebots einer effektiven Selbstverpflichtung ist eine verpasste Chance, die Eigenverantwortung der Branche zu stärken."
So hätten die Vorschläge erstmals eine über alle Netztechnologien hinweg vergleichbare Aussage über die tatsächlich erreichten Bandbreiten im Festnetz ermöglicht. Im Mobilfunk würde die Kombination bundeseinheitlicher, objektiver Messverfahren mit individuellen Messmöglichkeiten der Endkunden über eine anbieterübergreifende Smartphone-App das Transparenzniveau bezüglich der Netzqualität ebenfalls ganz erheblich verbessern.

04.03.14 - Breko äußert sich zur geplanten Transparenz-Verordnung im Telekommunikationsendkundenmarkt
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (Breko) begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesnetzagentur zu mehr Transparenz bei Breitband-Anschlüssen. "Die Mitgliedsunternehmen des Breko werden auch weiterhin einen konstruktiven Dialog mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) führen, um sach- und bedarfsgerechte Lösungen für den Verbraucher zu erarbeiten", sagt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Der Breko bedauert unterdessen, dass die Behörde nicht die Chance wahrgenommen hat, den von der Telekommunikationsbranche erstellten Selbstverpflichtungsentwurf zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt mitzutragen und auf den Erlass einer eigenen Verordnung zu verzichten. Die Bundesnetzagentur hat erfreulicherweise aber zahlreiche Anregungen der Branche in ihren jetzt vorgelegten Verordnungs-Entwurf übernommen.

04.3.14 - Transparenz bei Breitbandanschlüssen: Bundesnetzagentur veröffentlicht Rechtsverordnung für Festnetz- und Mobilfunkanbieter
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz bei den Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse verpflichten will. So müssen die Anbieter Kunden zukünftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren; im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Zudem soll jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten. Der Verordnungsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass die Anbieter den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen müssen, damit diese z. B. eigene Router nutzen können.
"Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammen suchen muss. Daher haben wir mit dem […] vorgelegten Entwurf einer Transparenz-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgelegt, der für alle Anbieter gleichermaßen gelten soll", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

04.03.14 - Das Erfolgsgeheimnis bei Fusionen und Übernahmen? Schnelle Umbesetzungen in der Unternehmensführung
Untersuchungen der Cass Business School ergaben höhere Erfolgsquoten bei Käufern, die im Zielunternehmen schnell ein Führungsteam einsetzen und einen Großteil der Mitarbeiter übernehmen. Die Ergebnisse stammen aus einem Bericht des M&A Research Centre der Cass, der eine Reihe neuer Einblicke in die Verbesserung von Renditen aus Fusions- und Übernahmegeschäften gewährt.
Die Studie untersuchte 70 große abgeschlossen Transaktionen von US- und britischen Käufern zwischen 2007 und 2011. Sie vergleicht die Transaktionen mit einem erfolgreichen Anstieg des Shareholder-Value mit einer passenden Auswahl an Transaktionen, bei denen der Shareholder-Value vernichtet wurde.
Die Ergebnisse zeigten, dass:
>> Unternehmen,
die Mitarbeiter übernommen haben, ihre Erfolgsquote erhöht haben. Erfolgreiche Geschäfte wiesen Übernahmequoten von 63 Prozent bei operativem und kaufmännischem Personal auf, während in der Gruppe der gescheiterten Geschäfte die Quote sechs Monate nach dem Abschluss bei 46 Prozent lag.
>> erfolgreiche Käufer die Geschäftsleitung schneller ablösen und ersetzen. In der erfolgreichen Gruppe blieben nur 38 Prozent der CEOs und 19 Prozent der CFOs länger als sechs Monate nach dem Abschluss, verglichen mit 44 Prozent bzw. 38 Prozent in der erfolglosen Gruppe.
>> Unternehmen mit einem stärkeren Fokus auf den Personalbestand – gemessen am Bestehen eines Personalausschusses auf Vorstandsebene – erfolgreichere Käufer sind. In der Gruppe mit den erfolgreichen Transaktionen gab es im Vergleich zur erfolglosen Gruppe mehr als die doppelte Anzahl an personalspezifischen Ausschüssen.
Scott Moeller, der Direktor des M&A Research Centre, erklärt: "Bei Fusionen und Übernahmen geht es wirklich zuerst um die Leute, und die Ergebnisse dieses Berichts stützen diese Behauptung definitiv. Da ein erheblicher Teil immer noch daran scheitert, Shareholder-Value zu generieren, ist ein breiterer Ansatz im Prozess der Geschäftsabschlüsse – weg von einer zu starken Fixierung auf Zahlen – dringend nötig. Der Bericht hebt die Wichtigkeit der Planung hervor, um eine schnelle Umsetzungsstrategie zu gewährleisten und die Personalfragen über den gesamten Transaktionsprozess hinweg im Mittelpunkt zu behalten."
Die Forscher entdeckten weitere erfolgskritische Faktoren für Transaktionen:
Zwei Drittel der Käufer in der erfolgreichen Gruppe gaben detaillierte Informationen über ihre Pläne in öffentlichen Ankündigungen bekannt, verglichen mit nur einem Drittel der gescheiterten Gruppe. Zusätzlich waren transaktionsschädigende CEO-Erklärungen wie "Wir werden mehr über die Zusammenlegung mitteilen, wenn wir weitere Information haben" in Veröffentlichungen von Käufern in der gescheiterten Gruppe weiter verbreitet.

04.03.14 - Nachrichten aus dem Unrechtsstaat: "Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz"
In letzter Zeit werden Stimmen laut, die Vorratsdatenspeicherung als Beitrag zum Datenschutz verstanden wissen wollen. Eine Analyse von Dr. Wieland Alge, General Manager EMEA bei Barracuda Networks.
"Zur Erinnerung: Sicherheitskreise haben uns die Vorratsdatenspeicherung als unabdingbares Mittel im Abwehrkampf gegen den internationalen Terrorismus erklärt. In Deutschland verbot das Verfassungsgericht die Umsetzung, in Österreich gingen manche zum EuGH und erzwangen die Offenlegung, für welche Verbrechensermittlungen denn die Daten abgefragt wurden. Die Ergebnisse sprachen für sich: Drogendelikte und Stalking waren die Highlights. Der Terrorismus kam auf eine einzige Abfrage
Der Widerstand gegen die Datensammelwut nährte sich vor allem davon, dass den Behörden und manchen PolitikerInnen unterstellt wurde, den Terrorismus nur als Vorwand zu benutzen, um die lästige Unverletzlichkeit der Privatsphäre zu beseitigen."

04.03.14 - FACTA-Compliance: BearingPoint startet FATCA Reporting-Projekt für einen der größten europäischen Finanzdienstleister
Die Société Générale Gruppe hat die Management- und Technologieberatung BearingPoint beauftragt, eine Lösung für die neuen US-Steuermelderichtlinien gemäß den FATCA-Vorgaben bereitzustellen. Als einer der größten europäischen Finanzdienstleister folgt sie damit dem Beispiel von 50 Banken weltweit, die das BearingPoint-Tool "FiTAX" für Steuer-Reporting bereits nutzen. Demnach können sie die Bestimmungen und Vorgaben der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde IRS (US Internal Revenue Services) erfüllen, die die Lücken im Steuersystem schließen sollen.
Die international tätige Bankengruppe mit 32 Millionen Kunden weltweit profitiert bei dem Projekt von der langjährigen Erfahrung BearingPoints im Steuermeldewesen. Hinzu kommt die langjährige Zusammenarbeit der Management- und Technologieberatung mit einem der weltweit führenden Wirtschaftsprüfer in den USA und in Luxemburg. Der Wissenstransfer von BearingPoint soll der Société Générale Gruppe die geplante lokale Implementierung von FiTAX in 16 Ländern weltweit ermöglichen.
"Wir freuen uns sehr über die Entscheidung von Société Générale, mit uns als Partner an diesem zukunftsorientierten Regulierungsprojekt zu arbeiten. Durch die FiTAX-FATCA-Lösung kann Société Générale von modernsten Technologie-Standards profitieren, um die FATCA-Reporting-Richtlinien einzuhalten", so Ronald Frey, Partner bei BearingPoint.

04.03.14 - Abwicklung von Banken: Europäisches Parlament bestätigt Mandat für Verhandlungen mit Rat und wirft EU-Ländern Zeitverschwendung vor
Die Abgeordneten im Plenum haben den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments für die Gestaltung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus den Rücken gestärkt, indem sie die in den Gesprächen mit den Mitgliedstaaten vertretene Position bestätigt haben. Es geht um die letzten Kapitel der Gesetzgebung zur Einrichtung der EU-Bankenunion. Das bestehende Verhandlungsmandat wurde mit 441 Stimmen bestätigt, bei 141 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen.
Während der Debatte vor der Abstimmung kritisierten die Fraktionsvorsitzenden die Haltung des Rates, die einer Verschwendung wertvoller Zeit gleichkomme.
Die Verhandlungsführer unter Berichterstatterin Elisa Ferreira (S&D, PT) haben seit Beginn der Gespräche darauf bestanden, dass die Position der Mitgliedstaaten erhebliche Nachteile aufweist, die den Kern des Systems gefährden - nämlich sicherzustellen, dass nicht jedes Mal zuerst die Steuerzahler belangt werden, wenn es darum geht, marode Banken zu retten. Die Hauptnachteile sind ein zu komplexes und zu stark politisch ausgerichtetes Entscheidungsverfahren zur Liquidation von Finanzinstituten, und ein durch die Banken finanzierter Fonds, der in den ersten Jahren kaum glaubwürdig wäre, so die Abgeordneten.
Die an den Verhandlungen teilnehmenden Abgeordneten sind ebenfalls besorgt über den Wunsch der EU-Länder, eine zwischenstaatliche Komponente in das System einzubauen, vor allem, da es laut den Abgeordneten keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen dafür gibt.

04.03.14 - Contra: Deutschland braucht kein (solches) Unternehmensstrafrecht - Kritische Anmerkungen zum Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuchs
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), Thomas Kutschaty, stellte am 14.11.2013 in Berlin auf der Justizministerkonferenz (JuMiKo) einen Gesetzentwurf seines Landes zum Unternehmensstrafrecht vor. Der Entwurf dürfte zumindest die Beratungen im Bundesrat prägen und hat angesichts vergleichbarer Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zumindest Aussicht auf partielle Umsetzung. Obgleich der Verfasser gegenüber der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in einem gesonderten Regelwerk nicht unter allen Umständen ablehnend eingestellt ist, kann jedenfalls der vorliegende Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht überzeugen: Er ist hinsichtlich seiner Sanktionsvorschriften unnötig drakonisch und auch in seinen Verfahrensvorschriften handwerklich mangelhaft.


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