14.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen übertragen Teile ihrer Datenverarbeitung auf externe IT-Dienstleister - Dabei müssen die Vertragspartner Regelungen zum Datenschutz treffen
Die Versicherungsbranche hat es seit jeher schwer in Deutschland. Exzesse in Vertriebseinheiten, steigender Druck der Verbraucherschutzverbände, hohe Kosten und nicht zuletzt die Finanzmarktkrise(n) sorgten in den letzten Jahren für eine regelrechte Regulierungswut auf nationaler und europäischer Ebene


14.04.14 - Der GDV-Vertriebskodex 2013: Zahnloser Tiger oder Wolf im Schafspelz?
Die Versicherungsbranche hat es seit jeher schwer in Deutschland. Exzesse in Vertriebseinheiten, steigender Druck der Verbraucherschutzverbände, hohe Kosten und nicht zuletzt die Finanzmarktkrise(n) sorgten in den letzten Jahren für eine regelrechte Regulierungswut auf nationaler und europäischer Ebene.
Die Regulierung der Investmentfondsvermittlung, die Einführung der gesetzlichen Mindeststornohaftzeit und Provisionsbegrenzung in der Krankensparte (§80 Abs. 5 VAG) sowie die europäischen Vorgaben zu "PRIPs", MiFID, IMD2, um nur einige zu nennen, beschäftigen die Compliance-Organisation und Risk Manager der Versicherer. Von der "Dauerbaustelle" Solvency II, die selbst wiederum neue Anforderungen an das gesamte Compliance-Management stellt, erst gar nicht zu sprechen.

14.04.14 - Compliance im Sport: Bayerns Justizminister stellte bayerischen Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz vor
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat zusammen mit dem Präsidenten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Dr. Clemens Prokop und der amtierenden Speerwurf-Weltmeisterin und Sportlerin des Jahres 2013 Christina Obergföll seinen neuen Entwurf für ein Sportschutzgesetz vorgestellt. Das vorrangige Ziel des Entwurfs sei es, so Bausback, Doping im Spitzensport mit dem Strafrecht zu erreichen. Insgesamt sei der Entwurf ein umfassendes und breit aufgestelltes Regelwerk zur Bekämpfung strafwürdigen Verhaltens im Sport.
Der Minister sagte: "Neue Dopingfälle aus Sotschi haben uns einmal mehr vor Augen geführt, wie präsent Doping und wie gefährdet die Glaubwürdigkeit des Spitzensports ist. Die strafrechtliche Verfolgung von Doping und Spielmanipulationen ist im vergangenen Herbst erstmalig Inhalt eines Koalitionsvertrags geworden. Die Koalitionäre haben sich verpflichtet, hier weitergehende strafrechtliche Regelungen zu schaffen. Hierfür kämpft Bayern seit Jahren."
Da nun auch der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz ein Gesetz in Aussicht gestellt habe, das schärfere Strafvorschriften gegen Doping enthält, bestehe Hoffnung, dass es nach jahrelangen Diskussionen nun in absehbarer Zeit endlich zu gesetzlichen Änderungen komme. "Den Weg dorthin möchte ich nicht nur begleiten, sondern konstruktiv unterstützen. Deshalb präsentiere ich Ihnen einen Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz, in den all unsere Erfahrungen mit der Dopingbekämpfung eingeflossen sind", sagte Bausback

14.04.14 - Petitionsausschuss teilt Bedenken an der "Gema-Vermutung"
Zum wiederholten Male wurde eine Petition zur "Gema-Vermutung" vor dem Petitionsausschuss behandelt, der in seiner abschließenden Stellungnahme laut Angaben der Piratenpartei "erstmalig die von der Gema angewandte Vermutung beleuchtet und dem Festhalten der Bundesregierung an der bisherigen Praxis widerspricht". Die kritische Betrachtung der umgekehrten Beweislast in der "Gema-Vermutung" wird jetzt dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium vorgelegt.
Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei und Kandidat der Piratenpartei für das Europaparlament, begrüßt die Stellungnahme:
"Wir hoffen, dass die dringend nötige Reform des Urheberwahrnehmungsgesetzes jetzt endlich in Angriff genommen wird. Die "Gema-Vermutung" ist ein Relikt des monopolistischen Kulturgütermarktes des letzten Jahrhunderts. Der digitale Wandel hat Vertriebs- und Produktionsmittel demokratisiert und auch der Petitionsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Musikmarkt in einem radikalen Umbruch befindet. Immer häufiger verzichten Urheber für ihre Rechtewahrnehmung auf die Dienste der Gema zu Gunsten alternativer Lizenzmodelle wie z.B. Creative Commons, die bis heute von der Gema nicht akzeptiert werden."

14.04.14 - Haftpflichtschutz bei Streitverkündung - Versicherer schnellstens einbeziehen
Eine Streitverkündung kommt für den Empfänger häufig überraschend. Sie ist ein Mittel des deutschen Zivilprozessrechts, das oft bei Auseinandersetzungen um Haftpflichtansprüche angewendet wird. Es ist keine Klage, aber auch kein unverbindlicher Hinweis, der einfach ignoriert werden kann. Förmlich und durch das Gericht zugestellt wird der Streitverkündungsempfänger durch das Schreiben aufgefordert, sich an einem Rechtsstreit zwischen den Parteien als Dritter zu beteiligen. In der Regel kommt der Empfänger nicht allzu oft mit einer solchen Aufforderung in Berührung. Entsprechend groß ist häufig in einem solchen Fall die Unsicherheit, was zu tun ist.
Eine Streitverkündung wird in einem Rechtsstreit dann gegenüber einem Dritten ausgesprochen, wenn eine Partei meint, dass sie bei einem ungünstigen Ausgang des eigenen Gerichtsverfahrens Ansprüche gegen diesen hat. Dies kann zum Beispiel bei Projekten der Fall sein, an dem sich mehrere Unternehmen beteiligt haben und irgendwo ein Schaden aufgetreten ist. Im Prozess geht es nun um die Haftung für diesen Schaden.
Ob eine Prozessbeteiligung für den Empfänger wirklich sinnvoll ist, in welchem Stadium sich der Prozess befindet und für welche Partei eine Unterstützung zielführend ist, ist für ihn jedoch oft nicht ersichtlich. Denn die Streitverkündungsschrift muss zwar den Grund der Streitverkündung nennen; dazu reicht aber eine kurze Darstellung auf Basis einer halbwegs nachvollziehbaren Sichtweise des Verkünders aus. Außerdem muss in der Streitverkündungsschrift nur die aktuelle Lage des Rechtsstreits wiedergegeben sein. In der Regel ist eine fundierte Beurteilung des Haftpflichtanspruchs allein auf der Grundlage dieser Informationen nur schwer möglich.



####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service topaktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren.
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

11.04.14 - Arbeitsrechts-Compliance Diskussion zur Reform von Werkverträgen und Zeitarbeit in Berlin

11.04.14 - ICC-Schiedsgerichtsbarkeit zur Korruptionsbekämpfung nutzen

11.04.14 - Ausgleichszahlungen an Fluggäste: Grüne üben Kritik an der Absicht der EU-Kommission

11.04.14 - Content-Security: Angeblich werde laut Informationen des "Spiegel" der "Zugang zu diesen Nachrichtentexten an Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen gesperrt, weil sie das Wort Fuck enthielten"

11.04.14 - "Untersuchung von Korruptionsvorwürfen gegen einen leitenden BKA-Beamten" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Linken


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen