27.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Entwurf der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU betrifft auch Unternehmen, die Bring-Your-Own-Device (BYOD) zulassen
Der Agad begrüßt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 30.01.2015, in dem das LAG über eine Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist entschieden hat



27.04.15 - Digitale Wirtschaftsspionage und Sabotage bedrohen die deutsche Industrie
Studien gehen davon aus, dass cyberkriminelle Aktivitäten weltweit jährliche Kosten von bis zu 575 Mrd. Dollar verursachen. Aufgrund ihrer Wirtschafts- und Innovationsstärke, stellen deutsche Unternehmen ein besonders attraktives Ziel für Hacker dar. Schätzungen zufolge entsteht für die deutsche Volkswirtschaft ein Schaden von ca. 1,6 Prozent des BIP. Gemessen an deren Wirtschaftsleistung, belegt die Bundesrepublik damit den ersten Platz unter den G-20 Ländern.

27.04.15 - Sechs von zehn Unternehmen wollen Unterlagen per Internet
Die klassische Bewerbungsmappe auf Papier wird zum Auslaufmodell. Nur noch rund jedes vierte Unternehmen (27 Prozent) wünscht sich von Job-Interessenten schriftliche Bewerbungsunterlagen. Mehr als doppelt so viele Personalchefs (58 Prozent) bevorzugen dagegen eine Bewerbung per Internet. 15 Prozent haben keine Präferenz. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 408 Personalverantwortlichen aus allen Branchen ergeben.

27.04.15 - Kündigungserklärung mit zu kurzer Kündigungsfrist
Der Agad - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen begrüßt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 30.01.2015, in dem das LAG über eine Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist entschieden hat. "Dem LAG Hamm ist vollumfänglich zuzustimmen. Aus dem Zusammenspiel von Gesetz, allgemeinverbindlichen und ehemals allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ist es für den Arbeitgeber oftmals nur schwer zu erkennen, welche Kündigungsfrist tatsächlich gilt. Erklärt der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung, will er in jedem Falle mit zutreffender Kündigungsfrist kündigen. Diese seit Jahrzehnten bewährte Rechtsprechung sollte nicht geändert werden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad.

27.04.15 - Neuer EU-Datenschutz wird Anforderungen an BYOD massiv erhöhen
Der Entwurf der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU betrifft auch Unternehmen, die Bring-Your-Own-Device (BYOD) zulassen. Drastisch erhöhte Strafen von bis zu 100 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen zwingen die IT-Administration dazu, sich jetzt schon vorzubereiten. Unternehmen stehen laut dem Entwurf, der nach Verabschiedung aber sofort EU-weit gültiges Recht wäre, mehrfach in der Pflicht.

27.04.15 - Rückzahlung des Kaufpreises: Sofortiger Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als "TÜV neu" verkauften Fahrzeu
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung zum Gebrauchtwagenkauf mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB* nicht zugemutet werden kann und er deshalb zum sofortigen Rücktritt berechtigt ist. Der Sachverhalt: Die Klägerin hatte am 3. August 2012 von dem beklagten Autohändler einen 13 Jahre alten Pkw Opel Zafira mit einer Laufleistung von 144.000 km zum Preis von 5.000 Euro gekauft. Entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung ("HU neu") war am Tag des Fahrzeugkaufs die Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt und das Fahrzeug mit einer TÜV-Plakette versehen worden. Am Tag nach dem Kauf versagte der Motor mehrfach.


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