28.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Hochwertige Produktbilder können grundsätzlich zur Bemessung von Schadensersatzansprüchen die Regelungen des "Mittelstandverbandes Foto Marketing" (MFM-Tabelle) herangezogen werden
Sechs Frauen aus Wirtschaft und Wissenschaft stellten ihre Erfahrungen auf dem sechsten Stuttgarter Frauen Forum an der FOM Hochschule zur Diskussion



28.03.14 - Ombudsfrau: EZB-Rat hat Gelegenheit verpasst, Offenheit und Transparenz zu demonstrieren
Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, bedauert, dass der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) die Veröffentlichung eines Briefes blockiert, den der damalige EZB-Präsident Jean-Claude Trichet im November 2010 an den irischen Finanzminister schrieb. Zuvor hatte sich ein irischer Journalist beschwert, der den Brief einsehen wollte. Der Brief wurde auf dem Höhepunkt der Finanzkrise verschickt und rief die irische Regierung dazu auf, schnell zu handeln, um die Stabilität des irischen Finanzsystems zu schützen.
Emily O'Reilly erklärte: "Ich bedauere, dass der EZB-Rat die Gelegenheit verpasst hat, das Prinzip anzuwenden, wonach in einer Demokratie Transparenz die Regel und Geheimhaltung die Ausnahme ist. In Zeiten, in denen so viele Menschen unter den Sparmaßnahmen leiden, die durch die Wirtschaftskrise verursacht wurden, ist Offenheit und Transparenz der Entscheidungsträger das mindeste, das die Bürger erwarten können, deren Leben und das ihrer Familien direkt betroffen sind. Die Begründung des EZB-Rates, warum der Brief weiterhin geheim bleiben soll, hat mich nicht überzeugt."
Der irische Journalist forderte im Dezember 2011 Einsicht in den EZB-Brief. Er vermutete, dass darin Druck auf Irland ausgeübt wurde, dem EU-Rettungsprogramm beizutreten. Die EZB begründete ihre Weigerung, den Brief freizugeben, mit der Notwendigkeit, Irlands Finanzstabilität zu schützen. Der Brief sei in Zeiten verschickt worden, in denen ein hoher Druck auf den Finanzmärkten und Unsicherheit über die Zukunft der irischen Wirtschaft herrschte.

28.03.14 - EuGH-Vorlagen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding und zur Organschaft
Mit zwei Beschlüssen (XI R 17/11 und XI R 38/12) vom 11. Dezember 2013 hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Union drei Fragen zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding und zur Organschaft vorgelegt.
1. Bei einer Führungsholding handelt es sich um eine Gesellschaft, die über das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften hinaus auch aktiv in das laufende Tagesgeschäft dieser Tochtergesellschaften eingreift. In den Streitfällen erbrachten die Führungsholdings an ihre Tochter-Personengesellschaften entgeltliche administrative und kaufmännische Dienstleistungen. Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und des Erwerbs der Anteile an den Tochtergesellschaften bezogen die Holdings ihrerseits Dienstleistungen von anderen Unternehmen (wie z.B. die Erstellung eines Ausgabeprospekts und Rechtsberatungsleistungen). Die Holdings begehrten für diese mit Umsatzsteuer belasteten Dienstleistungen den vollen Vorsteuerabzug. Weil das reine Halten von Anteilen an Tochtergesellschaften nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, war das Finanzamt dagegen der Auffassung, dass der Vorsteuerabzug nur anteilig gewährt werden kann. Unklar ist jedoch, nach welchen unionsrechtlichen Kriterien eine solche Aufteilung vorzunehmen ist. Dies soll mit der ersten Vorlagefrage geklärt werden.

28.03.14 - Schadensersatz bei "Bilderklau" für Internetverkaufsangebot hängt von Bildqualität ab
Die Kanzlei volke2.0 weist auf ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 13. Februar 2014 (Az.: 22 U 98/13) hin, wonach für hochwertige Produktbilder grundsätzlich zur Bemessung von Schadensersatzansprüchen die Regelungen des "Mittelstandverbandes Foto Marketing" (MFM-Tabelle) herangezogen werden können. In dem Rechtstreit war die Höhe des Schadensersatzanspruches streitig, der die Folge von Urheberrechtsverletzungen für Onlineverkaufsangebote gewesen ist.

28.03.14 - Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in fünf Sachen, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch EU-Versandapotheken ging, entschieden, dass diese bei der Abgabe solcher Arzneimittel ebenso der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen wie deutsche Apotheken.

28.03.14 - Die oberen Führungsetagen sind in der Regel immer noch stark männlich geprägt und Studien haben ergeben, dass Männer meist Männer fördern
Es gibt Studien, die besagen, dass männliche Führungskräfte stärker von bestehenden Mentoring-Programmen profitieren als Frauen – zumindest im Hinblick auf die messbare Beförderungsquote. Warum das so ist und wie Frauen ihre Karriere trotzdem effektiv vorantreiben, war Thema beim sechsten Stuttgarter Frauen Forum an der FOM Hochschule. Sechs Frauen aus Wirtschaft und Wissenschaft stellten ihre Erfahrungen dort zur Diskussion.


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