Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gutachter fordern Anpassung des Internet-Rechts


Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen
Internet-Auktionshäuser können wegen Produktfälschungen nur schwer in Anspruch genommen werden


(05.03.09) - Für Unternehmen im Internet sind neue rechtliche Regelungen erforderlich, um die weit verbreitete Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Markennamen oder unklaren örtlichen Zuständigkeiten von Gerichten zu beseitigen. Zu diesem Ergebnis kamen die meisten Sachverständigen bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch zu dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (16/11173).

Die Fraktion verfolgt mit ihrem Gesetzentwurf das Ziel, dass Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, da dies ein Verstoß gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU sei.

Christoph Kannengießer vom Markenverband wies darauf hin, dass Internet-Auktionshäuser wegen Produktfälschungen nur schwer in Anspruch genommen werden könnten. Dabei würden rund 50 Prozent der von Markenpiraten hergestellten Textil- und Kosmetikprodukte über das Internet vertrieben.

Dagegen erklärte Wolf Osthaus vom Internet-Auktionshaus ebay, das Auktionshaus habe jeden Tag 7 Millionen neue Angebote. Ebay sei nicht der Vertriebspartner dieser Anbieter. Was die Nutzer auf die Plattform stellen würden, seien für ebay fremde Inhalte. Von Markenpiraterie distanzierte sich das Auktionshaus deutlich: Ein Kunde, der einen gefälschten Artikel gekauft habe, komme so schnell nicht wieder. Der Markenverband widersprach dieser Darstellung. Auktionshäuser wie ebay wirkten unmittelbar an der Gestaltung einzelner Angebote mit und würden daher eine Vermarktungsgemeinschaft mit dem Anbieter bilden.

Jörg Heidrich vom Heise-Verlag, der auch ein großes Internet-Forum betreibt, erklärte, im Zweifel würden fragwürdige Angebote gesperrt.

Arnd Haller von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter erklärte, es gebe jeden Tag Dutzende Anträge auf Sperrung von Internet-Inhalten. Im Zweifel gehe es auch gegen die Meinungsfreiheit, kritisierte Haller.

Heidrich bezeichnete die unklaren gerichtlichen Zuständigkeiten bei Internet-Verfahren als Riesenproblem. Ein Kläger oder Antragsteller könne sich heute das Gericht aussuchen. Auch ebay kritisierte in einer schriftlichen Stellungnahme das System des "fliegenden Gerichtstandes".

Das Verfahrensrecht lasse bei Rechtsverletzungen im Internet eine Klage vor jedem Gericht zu, weil der rechtsverletzende Inhalt überall abrufbar sei. Dies habe zu einer Häufung von Verfahren bei bestimmten Gerichten geführt, die in der Vergangenheit besonders radikal im Sinne der Kläger geurteilt hätten.

Dagegen sah Claus Grewenig vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien mit den Gerichtszuständigkeiten keine Probleme. Gerade bei der technisch schwierigen Materie brauche man spezialisierte Gerichte, was die "Qualität der Spruchpraxis" und damit auch die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen erhöhe. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes


Artverwandte Themen

Zum Thema "Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt" lesen Sie auch:
Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Abkehr von ausufernder Präventionspolitik

Lesen Sie mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
DAFTA: Vorratsspeicherung und der Online-Zugriff
Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform
Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung und Bundesrat
Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung
Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung

Lesen Sie auch zumThema Telekommunikationsüberwachung:
Überwachung der Telekommunikation
Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Handy als tragbare "Wanze"
Schäubles Visionen Gegenstand im Innenausschuss
USA spioniert Mailverkehr aus

Lesen Sie auch:
Bundeskriminalamt soll "online" durchsuchen dürfen

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung - Das Urteil im Wortlaut: siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Mehr zum Online-Durchsuchungsurteil aus Karlsruhe:
Online-Razzia: Behörden säen Klima der Angst
Justizministerin Merk riskiert Verfassungsbruch
Heimliche Online-Durchsuchungen durchführbar?
BVerfG kippt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung
BVerfG-Urteil: Hohe Hürde für Online-Durchsuchung
Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich
Schäuble schürt bewusst ein Klima der Angst

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung stark umstritten
Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel
LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung
Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking
Schutz sensibler persönlicher Daten
Datenschutz und Online-Durchsuchungen
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz
Anti-Terror contra Datenschutz
Bundestrojaner schadet Made in Germany
Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen